Achtung Irrtümer
Falsch: Wer in der Trennungszeit mit seinem Ehegatten schläft, hat ihm verziehen und muss mit dem Trennungsjahr neu beginnen.
Richtig: Während der Trennungszeit können die Eheleute Versöhnungsversuche unternehmen. Wenn diese nicht zu lang sind, wird die Trennungszeit nicht unterbrochen. Ab so ca. 3 Monaten wird aber vermutet, dass die Ehe wieder aufgenommen wurde. Übrigens: Ein Versöhnungsversuch lässt die gemeinsame steuerliche Veranlagung für dieses Jahr wieder aufleben.
Falsch: Der eine Ehegatte ist an den Schulden des anderen beteiligt, muss mit dafür haften.
Richtig: Leben die Ehegatten in Güterstand der Zugewinngemeinschaft (das übliche, wenn es keinen Ehevertrag gibt), dann muss jeder für seine Schulden allein einstehen. Ausnahme: Wenn der andere den Darlehensvertrag mit unterschrieben hat.
Falsch: Mit der Scheidung bekommt einer der Eheleute das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
Richtig: Es gilt das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig davon, bei wem die Kinder leben. Wichtige Entscheidungen zu Gesundheit, Schule und Religion müssen die Eltern gemeinsam fällen.
Falsch: Es ist sehr schwierig und teuer, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung wieder seinen Mädchennamen annehmen will.
Richtig: Mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil zum Standesamt und die Namensänderung beantragen. Kosten für Namensänderung und neuen Personalausweis: ca. 100,00 €.
Falsch: Wenn der Mann nach der Scheidung seinen Arbeitsplatz kündigt oder seine Arbeitszeiten reduziert, bekommt die Frau keinen Unterhalt mehr für sich und die Kinder.
Richtig: Gerade für Kinder gilt eine sog. erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wer sein Einkommen schmälert, kann gleichwohl auf den vollen, früheren Unterhaltssatz verurteilt werden.