Kosten der Scheidung
Alles Kosten er Scheidung werden nach dem Wert berechnet. Also müssen wir die Frage stellen, was denn gerade Ihre Ehe wert ist. Der Wert berechnet sich wie folgt:
- 3 x das gemeinsame Nettoeinkommen plus
- 5 % des Wertes des gemeinsamen Vermögen (abzüglich Freibetrag von 30.000,00 €)
Beispiel aus der Praxis:
Der Ehemann verdient (netto) 3.000,00 € und die Ehefrau 400,00 €. Sie besitzen ein Haus im Wert von 200.000,00 € auf dem noch 70.000,00 € Schulden sind. Der Wert der Ehe ist (3.000,00 € + 400,00 € x 3 = 13.200,00 € plus 200.000,00 € minus 70.000,00 € = 130.000,00 € abzüglich Freibetrag von 30.000,00 € = 100.000,00 €. Davon 5 % sind: 5.000,00 €. Dann 13.200,00 € plus 5.000,00 € =) 18.200,00 €)
Gerichtskosten
Nun schauen wir in der Tabelle nach. Bei einem Wert von 18.200,00 € beträgt eine Gerichtsgebühr: 319,00 €, die jeder bezahlen muss.
Rechtsanwaltskosten
Auch hier gibt es eine Tabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da der Rechtsanwalt nach dem Wert bezahlt wird, ist dies unabhängig davon, wie viel er gearbeitet hat. (Manche glauben der Rechtsanwalt bekommt pro Brief ein Honorar). Wird vor Gericht eine Einigung erzielt (das geht nur bei zwei Rechtsanwälten und einem Gegenstand, der über die reine Scheidung hinausgeht) dann bekommen beide Rechtsanwälte noch eine Einigungsgebühr.
Lassen Sie uns mal auf die Tabelle schauen: Bei einem Wert von 18.200,00 € betragen die Rechtsanwaltsgebühren: 2.094,40 €.
Verfahrenskostenhilfe
Sollte einer (oder beide Ehegatten) nicht genug Geld für eine Scheidung haben, so übernimmt der Staat die Kosten. Dazu muss ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Diesem muss eine genaue Aufstellung aller Einnahmen, Vermögen, Ausgaben und Schulden beigefügt werden. (Das Formular heißt: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
Wer z.B. ein Vermögen von mehr als 3.000,00 €, hat muss meistens die Scheidung selbst bezahlen. Dabei müssen auch Lebensversicherungen beliehen oder verkauft werden. Aber es gibt auch hier (wie überall im Recht) Ausnahmen. Fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt!
DAS ENDE (DIE SCHEIDUNG)
Die Scheidung wird durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen. Nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses haben die Eheleute noch 4 Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Danach wird der Beschluss rechtskräftig. Wenn beide Eheleute einen Rechtsanwalt dabei haben, dann können sie sofort auf Rechtsmittel verzichten und die Scheidung ist unmittelbar gültig. Nun kann wieder der Mädchen/Jungenname gewählt werden und/oder neu geheiratet werden.