Unterhalt
Für die Kinder
Dazu hat die Rechtsprechung eine Tabelle entwickelt, sie sogenannten Düsseldorfer Tabelle (01.01.2018). Hier ist sie:
-
1. bis 2. Kind
0-5
6-11
12-17
ab 18
%
1.
bis 1900
348
399
467
527
100
2.
1901 - 2300
366
419
491
554
105
3.
2301 - 2300
383
439
514
580
110
4.
2701 - 3100
401
459
538
607
115
5.
3101 - 3500
418
479
561
633
120
6.
3501 - 3900
446
511
598
675
128
7.
3901 - 4300
474
543
636
717
136
8.
4301 - 4700
502
575
673
759
144
9.
4701- 5100
529
607
710
802
152
10.
5101 - 5500
557
639
748
844
160
Wie verwende ich diese Tabelle?
- Zunächst schauen Sie in der ersten Spalte nach wie viel der Unterhaltspflichtige im Monat netto verdient. (Das sind übrigens 1/12 des Jahresgehalts, also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Steuerrückzahlungen, Zinsen, Mieten etc. gehören alle dazu).
Beispiel: Der Ehemann verdient netto 3.205,00 € Von diesen Einkommen werden nun verschiedene Posten abgezogen. Dazu gehören unter anderem Kranken- und Rentenversicherung, Fahrtkosten zur Arbeit, Darlehensabzahlungen und auch die Raten für das Haus. Eine detaillierte Aufstellung aller Abzugsposten finden Sie in den Leitlinien des jeweiligen OLG (Oberlandesgericht).
Beispiel: Der Ehemann zahlt 291,00 € für ein Darlehen und hat 100,00 € Fahrtkosten zur Arbeit. Es verbleiben also: 3.205,00 € minus 291,00 € und 100,00 € = 2.816,00 €. (Das ist Nummer 4)
- Dann stellen wir das Alter des Kindes fest und schauen in der Altersstufe nach.
Beispiel: Das erste Kind (Elvira) ist 9 Jahre alt. Also 2. Altersstufe.
Ergebnis: 459,00 € - ½ des Kindergeldes. 459,00 – 97,00 = 362,00 €.
- Derjenige, der die Kinder betreut bekommt zu diesem Betrag noch das Kindergeld dazu.
Beispiel: Der Vater muss also zahlen: 366,00 € und die Mutter bekommt das ganze Kindergeld in Höhe von 194,00 € dazu.
- Der Vater darf aber in jedem Fall 1080,00 € behalten (Ist er nicht erwerbstätig, dann 880,00 €).
Für die Ehefrau
Das Unterhaltsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete und ständig in Bewegung. Jedes neue Urteil verändert die Situation und die Berechnung. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch schon mal die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geändert. Aber all das wollen wir hier nicht vorstellen. Sie wollen etwas Einfaches für einen ersten Überblick.
Füllen Sie doch einfach mal diese Tabelle aus, so bekommen Sie einen ersten Eindruck:
Position |
Betrag |
Summe |
Nettoeinkommen |
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|
5% Aufwand abziehen |
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|
Hausabtrag abziehen |
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Raten für gemeinsame Schulden abziehen |
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Unterhalt für Kinder abziehen |
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Davon 3/7 sind für die Ehefrau |
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