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Unterhalt

Für die Kinder

Dazu hat die Rechtsprechung eine Tabelle entwickelt, sie sogenannten Düsseldorfer Tabelle (01.01.2018). Hier ist sie:

 

1. bis 2. Kind

0-5

6-11

12-17

ab 18

%

1.

bis 1900

348

399

467

527

100

2.

1901 - 2300

366

419

491

554

105

3.

2301 - 2300

383

439

514

580

110

4.

2701 - 3100

401

459

538

607

115

5.

3101 - 3500

418

479

561

633

120

6.

3501 - 3900

446

511

598

675

128

7.

3901 - 4300

474

543

636

717

136

8.

4301 - 4700

502

575

673

759

144

9.

4701- 5100

529

607

710

802

152

10.

5101 - 5500

557

639

748

844

160

 

Wie verwende ich diese Tabelle?

  • Zunächst schauen Sie in der ersten Spalte nach wie viel der Unterhaltspflichtige im Monat netto verdient. (Das sind übrigens 1/12 des Jahresgehalts, also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Steuerrückzahlungen, Zinsen, Mieten etc. gehören alle dazu).

Beispiel: Der Ehemann verdient netto 3.205,00 €  Von diesen Einkommen werden nun verschiedene Posten abgezogen. Dazu gehören unter anderem Kranken- und Rentenversicherung, Fahrtkosten zur Arbeit, Darlehensabzahlungen und auch die Raten für das Haus. Eine detaillierte Aufstellung aller Abzugsposten finden Sie in den Leitlinien des jeweiligen OLG (Oberlandesgericht).

Beispiel: Der Ehemann zahlt 291,00 € für ein Darlehen und hat 100,00 € Fahrtkosten zur Arbeit. Es verbleiben also: 3.205,00 € minus 291,00 € und 100,00 € = 2.816,00 €. (Das ist Nummer 4)

  • Dann stellen wir das Alter des Kindes fest und schauen in der Altersstufe nach.

Beispiel: Das erste Kind (Elvira) ist 9 Jahre alt. Also 2. Altersstufe.

Ergebnis: 459,00 € - ½ des Kindergeldes. 459,00 – 97,00 = 362,00 €.

  • Derjenige, der die Kinder betreut bekommt zu diesem Betrag noch das Kindergeld dazu.

Beispiel: Der Vater muss also zahlen: 366,00 € und die Mutter bekommt das ganze Kindergeld in Höhe von 194,00 € dazu.

  • Der Vater darf aber in jedem Fall 1080,00 € behalten (Ist er nicht erwerbstätig, dann 880,00 €).

Für die Ehefrau

Das Unterhaltsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete und ständig in Bewegung. Jedes neue Urteil verändert die Situation und die Berechnung. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch schon mal die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geändert. Aber all das wollen wir hier nicht vorstellen. Sie wollen etwas Einfaches für einen ersten Überblick.

 

Füllen Sie doch einfach mal diese Tabelle aus, so bekommen Sie einen ersten Eindruck:

 

Position

Betrag

Summe

Nettoeinkommen

 

 

5% Aufwand abziehen

 

 

Hausabtrag abziehen

 

 

Raten für gemeinsame Schulden abziehen

 

 

Unterhalt für Kinder abziehen

 

 

Davon 3/7 sind für die Ehefrau